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Wir möchten Sie schnellstmöglich unterstützen!

 

Gerne bieten wir Ihnen ein kostenfreies Informationsgespäch an.

In diesem persönlichen oder telefonischen Gespräch informieren wir Sie über die Anwendung möglicher Therapieverfahren in Bezug auf Ihr Anliegen und widmen uns Ihren Fragen. So bekommen wir ein Gefühl dafür, ob unsere Rahmenbedingungen übereinstimmen.

Bei Übereinkunft stimmen wir unseren ersten Sitzungstermin sowie wichtige Modalitäten ab.

 

Sorgfaltspflicht:

Ihre Gesundheit ist unsere oberste Priorität!

Bitte klären Sie vorab bei Ihrem Arzt des Vertrauens, ob Erkrankungen vorliegen.

Eine Behandlung ist keine Garantie für einen Erfolg. Aus diesem Grund behalten wir uns In Ihrem Interesse die Möglichkeit vor, Sie anderweitig zu verweisen.

Ihre Eigeninitiative trägt ebenfalls entscheidend zu Ihrem Wohlbefinden bei.

 

Was übernimmt die Krankenkasse?

Da wir nicht in das kassenärztliche System eingebunden sind, werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

Bei privaten Krankenversicherungen sind die Regelungen einer Kostenübernahme sehr unterschiedlich. Es ist daher ratsam, sich vorab über die vertraglich vereinbarten Leistungen zu informieren.

Terminvereinbarung und Terminabsagen

Wir bemühen uns zeitnah Sitzungen terminlich möglich zu machen.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie kommen zu individuellen Sitzungen in eine Praxis, die nach einem reinen Bestellsystem geführt wird.

Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, teilen Sie dies bitte unverzüglich mit. Wir bitten um Verständnis, dass wir das Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, des reservierten Zeitfenster in Rechnung stellen.

Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Sie 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagen oder ohne Verschulden, z. B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens ist auf Verlangen zu erbringen.